Off Canvas sidebar is empty

Unterstützungskonto

Unterstützungskonto für unsere hilfebedürftigen Kunden !!!
Bitte helfen Sie diesen Personen, so wie die LSF-PV  E.U.R.L. auch Ihnen geholfen hat oder helfen würde !!!

Vielleicht kennen Sie diese jetzt beschriebene Situation. Ihnen steht das Wasser bis zum Hals. Sie haben sich vorher um nichts gekümmert, weil Sie sich geschämt haben, oder Ihnen die Kraft fehlte, oder Sie hatten bis jetzt gar keinen Erfolg mit Ihren Bemühungen und nun droht Ihr Leben vollständig aus den Fugen zu geraten ???

  • Zwangsversteigerungen des Hauses oder Eigentumswohnung
  • Abgabetermin zur Eidesstattlichen Versicherung oder sogar Haftbefehl diesbezüglich
  • Gerichtsvollzieherpfändungen
  • Kontopfändungen
  • Kontokündigungen
  • Verlust des Arbeitsplatzes wegen Lohnpfändungen e.t.c.

Eigentlich bräuchten Sie sofort einen kompetenten Rechtsanwalt. Aber 1. wo und wie finden ? Aber 2. noch schlimmer womit bezahlen ?

Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe dauert lange und gilt nur für den Prozess aber nicht für vorgerichtliche Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes. Aber es muss sofort etwas passieren. Ein Eilantrag , eine einstweilige Verfügung, ein Stoppen der gegen Sie laufenden Maßnahmen, irgendetwas !!!

Für diesen Fall haben wir ein Unterstützungskonto eingerichtet.

Auf dieses Unterstützungskonto haben ehemalige Kunden der LSF-PV  E.U.R.L., aber auch Nichtkunden, Beträge für Bedürftige eingezahlt, damit aus diesem Konto Sicherheitsleistungen hinterlegt werden können und Vorabzahlungen an uns bestens bekannte und vor allem kompetente Rechtsanwälte geleistet werden können, damit ersteinmal das Schlimmste für die Schuldner verhindert werden kann. Auch Sie, der dies gerade liest, wird hiermit höflichst gebeten auch einen Betrag auf dieses Konto einzuzahlen. Schon einzelne Beträge ab 500,- Euro können von den Bedürftigen das Schlimmste fernhalten. Nämlich den totalen Absturz.

Wir garantieren hiermit, dass aus diesem Konto keine Kredite an Schuldner ausgegeben werden oder Gläubigerraten für Schuldner gezahlt werden. Aus diesem Konto werden nur Beträge ausgezahlt, die den totalen Absturz des Schuldners verhindert oder damit der Schuldner überhaupt zu seinem Recht kommt. Dies heißt, dass ein kompetente Rechtsanwälte sich seiner Sachen annehmen, wie z.B. Vorgehen gegen:

  • Zwangsversteigerungen des Hauses oder der Eigentumswohnung
  • Verhinderung der Eidesstattlichen Versicherung oder des Haftbefehls diesbezüglich
  • Verhinderung von Gerichtsvollzieherpfändungen
  • Verhinderung von Kontopfändungen
  • Verhinderung von Kontokündigungen
  • Verhinderung des Verlustes des Arbeitsplatzes wegen Lohnpfändungen
  • Abwehr von unberechtigten Forderungen e.t.c.

Daher unterstützen auch Sie bitte diese Sachen und zahlen Sie uns einen Unterstützungsbeitrag für unsere Klienten auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: LSF-PV  E.U.R.L.
Kontonummer: Aus Sicherheitsgründen möchten wir Sie bitten, die Bankverbindung kurz telefonisch unter 0175 750 1 780
oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erfragen.
Verwendungszweck: Unterstützungsbeitrag

 

LSF-PV E.U.R.L. Schuldnerberatung

Informationen