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Leistungen + Service zum Wohnsitzwechsel

Die Auftraggeber beabsichtigen Ihren Wohnsitz von Deutschland nach Frankreich zu verlegen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei dem geplanten Wohnsitzwechsel und den hierbei erforderlichen Maßnahmen unterstützen. Insbesondere wird der Auftragnehmer die entsprechenden Behördengänge für den Auftraggeber koordinieren und dem Auftraggeber bei der Verständigung mit französischen Versorgungs- und Dienstleistungsunternehmen unterstützend zur Seite stehen.

§ 1 Umfang der Serviceleistungen

(1) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit den nachfolgenden Tätigkeiten:

(a) Hilfestellung bei der Besorgung einer Wohnung.

(b) Anmeldung EDF-GDF Energieversorgung. (Strom, Gas, Wasser)

(c) Anmeldung Telefon. (France Telecom)

(d) Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.

(e) Hilfestellung bei der Eröffnung des Bankkontos.

(f) Vermittlung eines Übersetzers. (falls erwünscht)

(g) Kostenübernahme 1. Steuererklärung für Frankreich.

(h) Vermittlung eines deutsch/französischsprachigen Rechtsanwaltes.


 (2) Gegenstand dieses Vertrages sind ausschließlich die oben aufgelisteten Dienstleistungen. Sämtliche Leistungen werden nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Kaufmanns ausgeführt. Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, sich zur Durchführung der Dienstleistungen geeigneter Dritter zu bedienen.


§ 2 Vergütung


(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen Pauschalbetrag in Höhe an den Auftragnehmer zu entrichten. Die Zahlung hat in voller Höhe nach Vertragsabschluß zu erfolgen.

(2) Etwaige über die unter § 1 aufgeführten Serviceleistungen hinausgehende Leistungen des Auftragnehmers werden mit € 50,00 inkl. Mehrwertsteuer je Stunde vergütet.

(3) Die Kosten für Miete und Nebenkosten hat der Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber schließt den Mietvertrag und die Verträge mit den Versorgungsunternehmen unmittelbar mit dem Vermieter und den Versorgungsunternehmen ab. Der Auftraggeber in persona hat diese Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen.


§ 3 Anwendbares Recht

Auf den Vertrag findet ausschließlich französisches Recht Anwendung.

§ 4 Schriftform/Salvatorische Klausel

(1) Der vorliegende Vertrag ist nur dann wirksam zustande gekommen, wenn er durch beide Vertragsparteien schriftlich bestätigt wurde.

(2) Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Verzicht auf die Schriftform muss ebenfalls schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.

(3) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berühren die Wirksamkeit des Vertrages im ganzen nicht. Sollte eine Vertragsbestimmung nicht rechtswirksam sein, so soll diese durch die wirtschaftlich naheliegenste wirksame Bestimmung ersetzt werden.


Benötigte Unterlagen von Ihnen:

- Mietvertrag neuer Wohnsitz durch uns
- Abmeldebestätigung vom alten Wohnsitz
- 6-8 Passbilder mit weißem Hintergrund
- eine Bestätigung, dass Sie krankenversichert sind
-
 
eine Bestätigung, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, Anstellungsvertrag oder Nachweis der Selbstständigkeit.
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
-
 
Kopie des Stammbuches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde auch von Kindern eventuell Scheidungsurkunde

Anmeldebestätigung für Frankreich erhalten Sie dann durch uns. Sie müssen in jedem Fall selbst erscheinen, da Sie die Unterschriften auf den Anmeldungen selbst tätigen müssen.

Die Kosten sind bei Unterzeichnung des Antrages fällig. Die Kosten betragen 7.500,- Euro zuzüglich 19,6% TVA = 1.470,- Euro. Gesamt: 8.970,- Euro

Informationen und Verträge bestellen

Ferner bieten wir an

PKW Ummeldung, Zulassung, Versicherungen

Die Kosten für diese Leistungen finden Sie hier.

Zuzüglich Zulassungskosten, einmalig zu entrichtende Straßennutzungsgebühr, Kennzeichen, Versicherungsgebühr je nach Fahrzeug und Schadensfreiheitsrabatt. Eine KFZ Steuer in Frankreich gibt es nicht.

Hierfür benötigen wir vorab: TÜV/ASU Bericht aus Frankreich. Das heißt Sie müssen Ihren PKW erst in Frankreich durch den TÜV bringen, dann in Deutschland abmelden. Danach Abmeldebestätigung in Deutschland besorgen. D.h. Fahrzeug abmelden.

Für Fahrzeuge die eine EWG Nummer im Fahrzeugbrief haben wird vom Hersteller eine Certificat de Conformite Europeen benötigt. Diese erhalten Sie in Deutschland bei Ihrem Fahrzeughersteller. Ferner benötigen Sie den KFZ Brief, Personalausweis, Strom- oder Telefonrechnung im Original, Führerscheinkopie und Versicherungskopie aus Deutschland. Alle diese Unterlagen an uns schicken.

Nach der Zulassung in Frankreich wird ein Versicherungsbüro die KFZ Versicherung für Sie vornehmen und Ihnen die Verträge und den Versicherungsschein zusenden.

Buchführung, Bilanzerstellung, Steuererklärungen.

Hierfür haben wir versierte Steuerberater in Frankreich vor Ort. Von diesen erfahren Sie auch die Preise, die auch umsatzabhängig sein können.

Führerscheinumtausch

Hilfestellung beim Umtausch eines vorhandenen EU Führerscheines in einen roten französischen Führerscheines.

Die Kosten für diese Leistungen finden Sie hier.

Hierfür benötigen wir das Original Ihres EU - Führerscheines, Kopie Ihres Personalausweises, Anmeldebestätigung aus Frankreich, Strom- oder Telefonrechnung aus Frankreich im Original.

 

 

LSF-PV E.U.R.L. Schuldnerberatung

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