Leistungen + Service zur Firmengründung
Gründung einer französischen GmbH
1. S.A.R.L. (mindestens 2 Gesellschafter)
2. E.U.R.L. (entspricht unserer Einmann GmbH)
Der Höchststeuersatz in Frankreich beläuft sich ab dem Jahr 2006 auf 15%.
Folgende Leistungen sind in unseren Kosten enthalten:
(a) | Gründungskosten, Satzung und Gesellschaftervertrag, |
(b) | Eintragung beim französischen Handelsregister, |
(c) | Anmeldung beim französischen Steueramt, |
(d) | Anmeldung beim Gewerbeamt, |
(e) | Erstellung von Anstellungsverträgen, |
(f) | Veröffentlichung im amtlichen Anzeiger, |
(g) |
Eröffnung eines Bankkontos und die Einzahlung des Haftungskapitals (mindestens 1.000,00 Euro), |
(h) | Übersetzung der Unterlagen ins Deutsche. |
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- gegebenenfalls Scheidungsurkunde
- Kopie des deutschen Ausweises
- Kopie des von uns vermittelten Mietvertrages
- Name des Vaters und der Mutter
- Mädchenname der Mutter
Kosten für Veröffentlichung: Kosten hierfür sind aus unseren anzufordernden Verträgen zu entnehmen!
Haftungskapital (Minimum 1.000,00 Euro) ist in unseren Kosten nicht enthalten und wird von Ihnen eingezahlt. Sie können über diesen Betrag dann wieder verfügen.
Die Kosten sind bei Unterzeichnung des Antrages fällig. Diese betragen 3.300,- Euro zuzüglich 20% TVA = 660,00 Gesamt: 3.960,00 Euro
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